
WER MUSS BIS ZUM 1.1.2009 WAS MACHEN?
Da es in den Kantonen die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) gibt und auf den ersten Blick nicht klar ist, wer nun was machen muss, sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengefasst.
KATEGORIE ÜBERGANGSLÖSUNG
Wer für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben hat, kann dieses im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Fischende in einen Sachkunde-Nachweis umtauschen lassen.
Allerdings wird auf diesem Sachkunde-Nachweis der Vermerk „Übergangslösung“ stehen, und dies wird mittelfristig nicht in allen Kantonen anerkannt sein. Man sollte sich unbedingt beim jeweiligen Kanton, wo man fischen will, informieren, ob diese Lösung anerkannt ist.
Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises der Kategorie
Übergangslösung sendet man folgenden vollständig
ausgefüllten Fragebogen zusammen mit mindestes einem
Jahrespatent aus den oben aufgeführten Jahren an die
Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle stellt einen Einzahlungsschein über CHF. 15.- zu, nach erfolgter Einzahlung wird der Ausweis verschickt.
KANTONALER AUSWEIS
Wer bereits einen kantonalen Kurs mit Fischerprüfung absolviert hat, kann einen Sachkunde-Nachweis ohne die Bezeichnung „Übergangslösung“ beziehen.
Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man folgenden vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem kantonalen Ausweis an die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle stellt einen Einzahlungsschein über CHF. 15.- zu, nach erfolgter Einzahlung wird der Ausweis verschickt.
Alle Infos finden Sie unter
